:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "VERGESSENES BAUCHTUCH" ::
Sonntagsblatt vom 16.04.2011 - Weihnachtlicher Kinderwunsch endet im Desaster
Horror-OP ruft Marler Arzthaftungsexperten auf den Plan
Ahaus/Marl. Anna B. aus Coesfeld ist Krankenschwester und weiß, dass auch im Krankenhaus nicht immer alles so läuft, wie man es sich wünscht. Doch was die 29-jährige selbst erleben musste, war der blanke Horror. Nachdem sich ihr Kinderwunsch auf natürlichem Wege nicht erfüllen ließ, ließ sie sich im Dezember 2010 operierien. Bei dieser Operation wurde ein Tuch in ihrem Bauch vergessen. "Das waren höllische Schmerzen", erinnert sich Anna B. Denn owohl den Ärzten aufgefallen war, dass ein Tuch fehlte, haben sie das verschwiegen und es im Bauch ihrer Patienten gelassen. "Im Operationssal ist eine sogenannte Zählschwester anwesend, deren einzige Aufgabe es ist, zu zählen, wie viele Tücher in dem Patienten eingebracht und wie viele wieder herausgenommen werden, damit keines zurück bleibt", erklärt der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der sich gemeinsam mit Patientenanwältin Sabrina Diehl der Sache angenommen hat.
Die Zählschwester habe unmittelbar nach der Operation darauf hingeweisen, dass ein Tuch fehle. Trotzdem hätten die Ärzte es eine Woche lang dort gealssen und Anna B. noch nicht einmal darüber aufgeklärt. Dcoh dann war eine Nachoperation unumgänglich. Dabei wurde ihr Blinddarm geschädigt und ohne ihr Wissen entfernt. Der Darm selbst wurde, wie sich später in einer weiteren Operation herausstellte, an die Bauchwand angenäht. "mehr Pech kann ein Patient wohl kaum haben", sagt Anna B., die immer noch unter den Folgen dieser Operation leidet. Jetzt verlangt sie 70.000 Euro Schmerzensgeld vom Krankenhaus. "Dieser Betrag ist nur vorläufig. Sollte sich heruasstellten, dass Anna jetzt keine Kinder mehr bekommen kann, würde natürlich ein viel höherer Betrag zur Debatte stehen", so Patientenanwalt Hermann.